Honorar

Honorar

Einzelarbeit

Anwendungen, Beratungen, Feedbacksitzungen und Supervisionen

Als Gesundheitspraktikerin berechne ich für meine Leistungen ein Honorar, das sich an der aufgewendeten Zeit orientiert.
Allen Anwendungsarten liegt der gleiche Honorarsatz zu Grunde. Für eingesetzte Materialien berechne ich einen Kostenersatz (z.B. für Aroma-Öle).
Gerne erteile ich Ihnen telefonisch Auskunft zu meinen Angeboten.

Grundsätzlich treffen wir vor der Anwendung gemeinsam eine Vereinbarung, in der wir den Arbeitsumfang festlegen und ich Sie über die zu erwartenden Kosten informiere.

Unsere Vereinbarung kann durch Sie jederzeit gekündigt werden. Ebenso durch mich.
Beende ich die Zusammenarbeit, entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten.

  • Bei einer vorzeitigen Beendigung durch Sie entstehen für Sie Ausfallkosten in folgendem Umfang:
    während einer Arbeitseinheit: 100%
  • bei kurzfristiger Absage vor einer Einheit (unter 24 Stunden), wenn kein Ersatztermin
    zustande kommt: 100%
  • bei Abbruch einer vereinbarten Termin-Serie: 50% der Gebühren für die Stunden, die in
    die folgenden 10 Tage fallen
  • in allen Fällen mindestens 40€

Seminare, Workshops und Gruppenarbeiten für Klienten

Für Seminare, Workshops und Gruppenarbeit werden aus finanzpraktischen Gründen Vorauszahlungen in Höhe der jeweiligen Kursgebühren erhoben. Diese entnehmen Sie dem jeweils gerade gültigen Anmeldeformular zu den entsprechenden Angeboten. Mit dem Zahlungseingang ist der reservierte Platz im Seminar fest gebucht.

Bei Abmeldung bis 1 Woche vor Kursbeginn erhebe ich eine Bearbeitungsgebühr von 25€.
Bei späterer Abmeldung wird der halbe Kursbetrag fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer genannt, der den Teilnahmevoraussetzungen des jeweiligen Workshops entspricht.
Bei einem Abbruch des Workshops während der eigentlichen Kurszeit erfolgt keine Rückzahlung.

Referententätigkeiten, Schulungen, Seminare und Workshops für Fachpersonal

Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail-Kontakt zu mir auf.

Honorare für Referententätigkeiten und Schulungen werden Im Vorfeld gemeinsam verhandelt, ein Angebot erstellt und bei Einigkeit in einer schriftlichen Vereinbarung zur Beauftragung fixiert.

Bei Rücktritt oder Ausfall durch den Auftraggeber gelten die in der jeweiligen Vereinbarung getroffenen Regelungen.

Generell gilt

Finanzielle Engpässe dürfen nicht daran hindern, Maßnahmen zur Gesunderhaltung wahrnehmen zu können. Sie und ich werden im Einzelfall eine Lösung finden, die uns beide zufrieden stellt. Sprechen Sie mich einfach dazu an.
Gerne berate ich Sie zu Ihrem Anliegen und meinen Möglichkeiten kostenfrei in einem ersten kurzen Gespräch am Telefon.